In Deutschland gibt es eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am heutigen Dienstag (13.09.2022) entschieden. Fachleute rechnen damit, dass das Grundsatzurteil weitreichende Auswirkungen auf die Wirtschaft haben könnte.

Moderne Zeiterfassungssysteme funktionieren sowohl via Terminal als auch via App

Fachleute und Wirtschaft warteten gespannt, nun ist es höchstrichterlich entschieden: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts Erfurt (BAG) besteht in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. In der Ampel-Regierung, in der Wirtschaft und unter Arbeitsrechtlern wird derzeit noch heftig diskutiert, die Umsetzung in vielen Punkten unklar.

Inken Gallner, Präsidentin des höchsten deutschen Arbeitsgerichts begründet die Pflicht von Arbeitgebern zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten am Dienstag in Erfurt mit der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach dem sogenannten Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Experten rechnen damit, dass bisher in vielen Unternehmen praktizierte Vertrauensarbeitszeitmodelle bis hin zu mobiler Arbeit und Homeoffice auf neue Füße gestellt werden. Das BAG-Grundsatzurteil (1ABR 22/21) ändert das nach deutschem Arbeitsgesetz bisherige Verfahren, lediglich Überstunden sowie Sonntagsarbeit dokumentieren zu müssen.

Moderne digitale Zeiterfassungssysteme lassen sich heute sowohl via Wandterminal als auch im Browser oder in Apps nutzen. Auch eine Anbindung an bestehende Branchensoftware ist grundsätzlich möglich, um Arbeitsabläufe zu optimieren.

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